Abrechnung

Privatversicherte/ Beihilfe

Die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten nach Antragstellung und Bewilligung die Behandlungskosten, welche sich nach der Gebührenordnung der PsychotherapeutInnen (GOP) richten und bei bis zu 163€ liegen. Informieren Sie sich gerne im Voraus, welche Bedingungen in Ihrem Fall gelten.

Gesetzlich Versicherte

Da wir eine Privatpraxis sind können wir die Therapiestunden aktuell leider nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen. Gesetzlich Versicherte können die Therapie aber selbstverständlich auf Selbstzahlerbasis bei uns in Anspruch nehmen.

Es ist aber auch möglich, die Therapie über das Kostenerstattungsverfahren dennoch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezahlt zu bekommen.

SelbstzahlerInnen

Als SelbstzahlerIn haben Sie die Möglichkeit, fernab jeder Bürokratie, die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes selbst zu übernehmen. Eine Meldung bei Ihrer Krankenkasse erfolgt dann selbstverständich nicht. Die Kosten entsprechen ebenfalls der Gebührenordnung der PsychotherapeutInnen (GOP) und liegen bei bis zu 163€.